Beitragsordnung des 1. Schweriner Block Society e .V.
§1 Grundlage
Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in §5 und §8 der Satzung. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§2 Beschluss
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Mögliche Spartenbeiträge und Gebühren bestimmt der Vorstand.
§3 Erhebung der Beiträge
§4 Kündigung
§5 Beiträge
§6 Freistellung
§7 Datenschutz
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Diese Beitragsordnung wurde per Mitgliederversammlung am 14.03.2025 beschlossen.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.