Beitragsordnung

Beitragsordnung des 1. Schweriner Block Society e .V.

§1 Grundlage

Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in §5 und §8 der Satzung. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§2 Beschluss

Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Mögliche Spartenbeiträge und Gebühren bestimmt der Vorstand.

§3 Erhebung der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich erhoben. Sie werden jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober für das folgende Quartal vom Konto des Mitglieds abgebucht. Hierfür wird das SEPA-Lastschriftverfahren verwendet. Die Zustimmung dazu ist Teil des Aufnahmeantrags und für alle beitragspflichtigen Mitglieder verpflichtend.
  2. Für neue Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag ab dem laufenden Monat berechnet, in dem der Mitgliedsantrag gestellt wurde. Der Beitrag wird unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft eingezogen.
  3. Gebühren werden entweder zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen eingezogen oder unmittelbar vor/nach Leistungserhalt entrichtet. Näheres regelt der Vorstand.
  4. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Veranstaltungen) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom Vorstand festgelegt werden.

§4 Kündigung

  1. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember des Jahres mit einer Frist von 28 Tagen zum Austrittsdatum möglich.
  2. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge wegen Kündigung ist ausgeschlossen.

§5 Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 € pro Monat.
  2. Jugendliche unter 17 Jahren sowie Schüler, Studenten und Auszubildende die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen ermäßigten Beitrag von 10,00 € pro Monat.
  3. Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von 10,00 € fällig.
  4. Sind die Mitglieder teil mehrerer Sparten, wird pro Zusatzsparte ein Zusatzbeitrag von 5,00€ pro Monat fällig.
  5. Wird mehrfach wieder in den Verein eingetreten erhöht sich die Aufnahmegebühr bei jedem Wiedereintritt um 5,00 €.
  6. Die Teilnahmegebühren der Freizeitmannschaften, die bei Volleyballturnieren teilnehmen und den Verein vertreten, können auf Antrag vom Verein übernommen werden.
  7. Die anfallenden Kosten für Aus- und Weiterbildungslehrgänge, die vom VMV anerkannt sind, können durch den Verein - auf Antrag - übernommen werden. Bei Trainerlehrgängen unter der Bedingung, dass das Mitglied die ersten zwei Jahre nach dem Lehrgang als Trainer aktiv für den Verein ist. Falls das Mitglied innerhalb dieser zwei Jahre die Tätigkeit als Trainer aufgibt, können die vom Verein getragenen Kosten dem Mitglied anteilig in Rechnung gestellt werden.
  8. Entstehende Kosten für Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktspielbetriebes müssen         von den Mannschaften eigenständig getragen werden.
  9. Mannschaften, die in der Regionalliga oder höheren Leistungsklassen aktiv am Spielbetrieb teilnehmen, können zur Zahlung eines Zusatzbeitrags herangezogen werden. Der Zusatzbeitrag wird zwischen dem Vorstand und dem Mannschaftsverantwortlichem der jeweiligen Mannschaft abgestimmt. Der Verein bemüht sich, die Kosten durch Sponsoren und ein Solidarprinzip so gering wie möglich zu halten. 

§6 Freistellung

  1. Auf Grundlage von §5 der Satzung können Mitglieder von der Zahlung von Beiträgen befreit werden.

§7 Datenschutz

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Diese Beitragsordnung wurde per Mitgliederversammlung am 14.03.2025 beschlossen.

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